CBD – legal oder illegal? Risiken für Shopbetreiber und Käufer



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CBD ist legal – oder doch nicht?

Immer mehr verbreitet sich die Verfügbarkeit von CBD Produkten. Selbst Drogeriemärkte bieten Produkte an, in denen CBD enthalten ist. Ist das eigentlich legal?
Hier kommt das Betäubungsmittelgesetz (BtMG)ins Spiel. Da im CBD THC enthalten ist und THC wiederrum der „berauschende“ Wirkstoff ist um den sich alles dreht, finden sich im BtMG entsprechende Regeln dazu. Das BtMG benennt dabei eine Obergrenze von 0,2 % THC, welches im CBD enthalten sein darf. Es ist eine Ausnahmevorschrift.
Der Bundesgerichtshof hat hierzu in seinem Urteil vom 24.03.2021 ausgeführt, dass die Ausnahmevorschrift des BTMG zu CBD zwar nicht grundsätzlich den Verkauf an Endabnehmer zu Konsumzwecken verbieten würde. Allerdings muss ein Missbrauch des Cannabisprodukts zur Berauschung ausgeschlossen sein.
Jetzt haben einige meiner Mandanten Shops, bzw. Kioske betreiben bei einem großen Händler der CBD Produkte anbietet beispielsweise CBD-Tee bestellt und in ihrem Geschäft angeboten.
Es dauerte nicht lange, bis die Polizei und die Staatsanwaltschaft auf der Matte standen und sämtliche Tees beschlagnahmten. Gegen die Mandanten wurden Verfahren wegen gewerbsmäßigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln eingeleitet. Immerhin steht hier eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr im Raum (bei Vollendung).
Die Lieferanten bieten Ihre CBD Produkte bundesweit an. Die Geschäftshomepages wirken seriös und „durchgestylt“. Die Seiten sind ganz normal im Netzt und nicht im Darknet abrufbar. Da ist nicht auf dem ersten Blick ersichtlich, dass wir hier in einem strafbaren Bereich unterwegs sind, da es tatsächlich Produkte mit CBD gibt, die legal verkauft werden können.
Wie will der Kioskbetreiber bei Verkauf eines CBD Tees einen möglichen Missbrauch ausschließen? Will er danebenstehen, wenn sein Kunde sich einen Tee aufbrüht? Und das jedes Mal? Im Ergebnis dürfte es kaum möglich sein sicherzustellen, dass ein Missbrauch zur Berauschung durch den Kunden erfolgt.
Von daher kann jedem Kiosk oder Shopbetreiber nur geraten werden, von dem Verkauf dieser Produkte wie Tee und vor allem CBD Blüten (Tabak) Abstand zu nehmen.
Ansonsten ist oftmals nur eine Verteidigung über einen sog. Verbotsirrtum möglich, also der mangelnden Kenntnis, bzw. das für legal halten des jeweiligen CBD Produkts. Dies führt dann jedoch nicht unbedingt zur Straflosigkeit, sondern möglicherweise nur zur Milderung der Strafe.
Die weiteren Folgen können unter anderem sein, dass das Gewerbeamt den Shop/Kiosk schließt und den weiteren betrieb untersagt. Die betroffene Person dürfte es auch zukünftig schwer habe eine erneute Genehmigung zum Betreiben eines Geschäftes zu erhalten.
Abschließend kann man sagen, dass in diesem Bereich einiges im Wandel ist. Solange aber keine eindeutige gesetzliche Regelung existiert, die diese genannten CBD Produkte legalisiert, sollte man die Finger davon lassen. Die Gefahr strafrechtlich belangt zu werden ist bei den vorgenannten Produkten einfach zu hoch.